Ihr Anwalt für
Baurecht in Stuttgart

Vertragliche

Bestimmungen, Baumängel…

… oder der Werklohn für ein beauftragtes Unternehmen – ein weites Feld für Streitfälle, die komplex sind und Kilometer an Gerichtsakten füllen: Als Anwalt für Baurecht biete ich Handwerksbetrieben, Bauunternehmen und privaten Bauherren im Raum Stuttgart Rechtsberatung und vertrete ihre Ansprüche vor Gericht.

Thomas Rupf – Ihr Anwalt für Baurecht in Stuttgart:

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Spezialisierung auf das Baurecht und angrenzende Rechtsgebiete

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Vertretung von privaten Bauherren, Bauunternehmen, Handwerkern

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Mitarbeiter der renommierten Anwaltskanzlei bbs Bauer Bischoff Seidel in Stuttgart: Baurecht/Architektenrecht

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Fachübergreifendes Netzwerk (Gutachter, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe etc.)


„Das deutsche Leben

gehört dem Aktenverkehr.“

Kurt Tucholsky

Ein realistischer Blick auf das Bauwesens

mit allen Irrungen und Wirrungen scheint den satirischen Blick Kurt Tucholskys durchaus zu bestätigen

Schon die Planung und Genehmigung eines Bauvorhabens oder die rechtssichere Ausgestaltung von Bauverträgen verlangt Kompetenzen in Rechtsfragen, die einen Anwalt für Baurecht „auf den Plan rufen“. Im Raum Stuttgart biete ich meinen Mandanten Orientierung in einer recht komplexen Materie und Beratung in Fragen des Rechtsgebiets. Bauunternehmen und Handwerksbetriebe unterstütze ich als Baurecht-Anwalt in Stuttgart 

bei der Vertragsgestaltung, vertrete sie außerdem in Haftungsfragen oder bei der Abwehr von Schadenersatzforderungen und bin bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche bei offenen Forderungen (Werklohn) an ihrer Seite. Als Anwalt für Baurecht bin ich natürlich auch ein Ansprechpartner für Bauherren in Stuttgart, die meinen Rat brauchen. Rufen Sie mich einfach an, wenn Sie eine Erstberatung wünschen, oder nehmen Sie hier mit mir Kontakt auf.

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Treppen ins Nirwana, Luftschlösser ohne Fundament? – Ihr Rechtsanwalt für privates Baurecht in Stuttgart hilft

Irren ist menschlich, auf diese Idee könnte man kommen, wenn man die Zustände auf so mancher Baustelle betrachtet. Wer das komisch findet, der wird vielleicht am „Mängelquartett“ seine Freude haben, das im Internet als Gesellschaftsspiel kursiert. Für Bauherren kein Grund zur Freude, wenn bei der Bauabnahme des trauten Heims, dem Bürogebäude oder der neuen Betriebsstätte Fehler in der Ausführung zutage treten. Auch Überschreitungen der Bauzeit sind keine Seltenheit und können erhebliche Mehrkosten verursachen, wenn Bauherren länger als geplant zur Miete wohnen müssen oder Bereitstellungszinsen für nicht abgerufene Darlehen fällig werden. Hier können Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Als Ihr Rechtsanwalt für Baurecht in Stuttgart engagiere ich mich für Ihre berechtigten Forderungen, wenn nötig auch vor Gericht.

Als Bürogemeinschafter der Rechtsanwaltskanzlei bbs Bauer Bischoff Seidel für Baurecht und Architektenrecht in Stuttgart berate ich Sie auch in komplexen Fällen. Unter Fachkollegen lassen sich Synergieeffekte nutzen: Mitunter öffnet die zweite Meinung ja neue Verhandlungsperspektiven. Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Baurecht auch mit einer baubegleitenden Beratung für Ihre Projekte in Stuttgart zur Seite. Das kann in vertragsrechtlicher Hinsicht von Vorteil sein und bietet sich an, wenn außerdem ein Baugutachter hinzugezogen werden soll, der ein Projekt in der Ausführung überwacht. Wenn Sie eine Rechtsberatung wünschen, sollten wir uns kennenlernen: Thomas Rupf, Ihr Anwalt für Baurecht in Stuttgart.

Ich berate und vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Daher kenne ich die Sorgen und Nöte beider Seiten.

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Werklohn

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Baubegleitende Beratung

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Haftung am Bau: Mängel, Verzug, Schadenersatz

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Haftungsbeschränkungen / AGB
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Sicherung von Ansprüchen


Ich möchte, dass es Ihnen etwas bringt, bei mir anzurufen, unabhängig davon, ob der

Rechtsweg in Ihrem Fall erfolgversprechend ist.