„Die Unkenntnis des Gesetzes befreit nicht von der Verantwortung. Aber die Kenntnis oft.“
Wo früher der Handschlag ausreichte, um eine Vertragseinigung auf Treu und Glauben zu erzielen, steht heute das Kleingedruckte. Dafür brauchen Sie einen Anwalt für Handelsrecht, der Sie in Ihren unternehmerischen Zielsetzungen in Stuttgart voranbringt und im Konfliktfall vertritt. Kaufleute Gewerbebetriebe, Handwerker oder Dienstleister unterstütze ich bei ihren geschäftlichen Entscheidungen und der rechtlichen Absicherung ihrer Ziele. Unternehmensgründer berate ich beim Start ins Business, etwa bei der Wahl der passenden Rechtsform. Im Streitfall bin ich lösungsorientiert an Ihrer Seite, um Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zu unterstützen und Schaden abzuwenden. Sie benötigen bei Vertragsgestaltungen meine Unterstützung? In einem Haftungsfall suchen Sie juristischen Beistand in Fragen des Handelsrechts? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf, wenn Sie eine Rechtsberatung wünschen: Thomas Rupf, Ihr Anwalt für Handelsrecht in Stuttgart.
Die korrespondierenden Bereiche Handelsrecht und Gesellschaftsrecht stellen sich äußerst vielschichtig dar. Ein erhöhter Beratungsbedarf besteht hier nicht nur in Konfliktfällen. Als Rechtsanwalt für Handelsrecht in Stuttgart sehe ich meine Aufgabe vornehmlich darin, meine Mandanten bei Problemen wirtschaftlich sinnvoll zu unterstützen: Hier geht es in der Beratung unter anderem darum, Unternehmen rechtssicher aufzustellen, die geeignete Rechtsform bei Existenzgründung zu wählen, die Unternehmensnachfolge zu regeln oder durch geeignete Vertragsgestaltungen Haftungsrisiken zu vermeiden.
Als Anwalt für Handelsrecht in Stuttgart kann ich in komplexen Zusammenhängen auf ein Berater-Netzwerk und Kollegen aus benachbarten Disziplinen zurückgreifen. Vor diesem Hintergrund biete ich als Rechtsanwalt für Handelsrecht meinen Mandanten in Stuttgart Orientierung in wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Zusammenhängen. Rechtsfälle vor Gericht sind aus meiner Erfahrung meist langwierig und führen nicht immer zum erwünschten Erfolg. Bereits im Vorfeld sollten Konfliktfälle vermieden werden, indem Vertragspflichten und Haftungsansprüche eindeutig geregelt werden.