„Wenn man einem Mann trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag. Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag überflüssig.“
Die Konfliktfälle im Bereich des Vertragsrechts häufen sich, das zeigen meine Erfahrungen als Anwalt für Vertragsrecht in Stuttgart. Schon eine einfache Transaktion kann zu Streitfällen führen, wenn der Gegenstand oder eine Dienstleistung nicht die versprochenen Erwartungen erfüllt, fehlerhaft ist oder Gewährleistungspflichten verletzt werden, wie dies häufig im Onlinewarenhandel zu beobachten ist. Bewusst oder unbewusst schließen wir täglich mehrfach Verträge in unterschiedlichen Bereichen: Kaufverträge, Bürgschaftsverträge, Mietverträge, Darlehensverträge. Hier kommt es darauf an, gesetzliche Formvorschriften einzuhalten. Verträge sollten sogfältig ausgearbeitet sein: Streitfälle ergeben sich häufig aus unklar formulierten Vertragswerken, die Spekulationen freien Raum lassen. Als Anwalt für Vertragsrecht unterstütze ich meine Mandanten in Stuttgart vorsorgend bei der Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Rufen Sie mich einfach an, wenn Sie eine Beratung wünschen, oder nehmen Sie hier mit mir Kontakt auf.
Auch „Vernunftehen“ können scheitern – Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Stuttgart